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Kooperation Invasivkardiologie

IV/Kardiologie DAK

Integrierte Versorgung gefäßkranker Patienten zur Optimierung der Patientenversorgung nach §§ 140 a bis d SGB V

Wir sind Leistungspartner Kardiologie der DAK

Der DAK-Kardiologenvertrag setzt konsequent den Weg zu einer fachübergreifenden, strukturierten Versorgung fort. Die Hauptprobleme der kollektivvertraglichen Regelversorgung sind die unzureichende Koordination der Behandlung, welche zu Unter-, Fehl- oder zur Überversorgung der Patienten führt, sowie die wenig kalkulierbare und falsche Anreize setzende Vergütung ärztlicher Leistungen. Hier setzt dieser Vertrag an, indem er Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit garantiert,
dass bei Herzkatheteruntersuchungen modernste technische Messtechniken/Implantate (z.B. Stents) angewendet werden.

dass bei Herzschrittmacher- und Defibrillatorimplantationen modernste Aggegate implnatatiert werden. Auch garantieren wir Ihnen eine enge Nachkontrolle mittels eines sog. "Homemonitoring" Systems. Hier

Lassen Sie uns gemeinsam diese Potentiale heben - für noch bessere Patientenversorgung.

Die Einschreibung erfolgt in unserer Praxis.